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Einkaufspass

 
 

Was benötige ich für die Ausstellung eines Einkaufspasses?

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Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Aktueller Meldezettel

Einkommensnachweis

Lichtbildausweis

Passfoto

Wie bekomme ich den Einkaufspass? 
Im Vorfeld kann die Einkaufsberechtigung unter sozialmarkt@samariterwien.at angefordert werden. Diese Formalitäten können zu den Öffnungszeiten auch direkt im Markt erledigt werden.

Telefonische Auskünfte unter: 01 89 145-371 (von 7 bis 16 Uhr)

Für wen gilt der Einkaufspass?

Einkaufspassbesitzer können eine zweite Person auf ihren Pass als Zweitberechtige eintragen lassen. Diese darf stellvertretend (z. B. im Krankheitsfall) für den Hauptberechtigten einkaufen, hat aber selbst keine Berechtigung. Für den Eintrag benötigt sie ebenfalls einen Lichtbildausweis und ein Passfoto.

Wieviel darf ich Einkaufen?

  • Pro Woche darf für maximal 30 Euro eingekauft werden.
  • Für jedes weitere Familienmitglied, das im Einkaufspass eingetragen ist, darf um zusätzlich maximal 5 Euro eingekauft werden.