Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Aktueller Meldezettel
Einkommensnachweis
Lichtbildausweis
Passfoto
Telefonische Auskünfte unter: 01 89 145-371 (von 7 bis 16 Uhr)
Für wen gilt der Einkaufspass?
Einkaufspassbesitzer können eine zweite Person auf ihren Pass als Zweitberechtige eintragen lassen. Diese darf stellvertretend (z. B. im Krankheitsfall) für den Hauptberechtigten einkaufen, hat aber selbst keine Berechtigung. Für den Eintrag benötigt sie ebenfalls einen Lichtbildausweis und ein Passfoto.
Wieviel darf ich Einkaufen?